Erziehungshilfe

Fachtag Arbeit in Jugendhilfeausschüssen

Ein Plädoyer für das "produktive Störelement" Jugendhilfeausschuss (JHA)

Fachaustausch und Fortbildung zur Arbeit in Jugendhilfeausschüssen am 20. August 2018

Trotz der großen Heterogenität hinsichtlich der fachlichen Arbeit in den einzelnen Jugendhilfeausschüssen herrschte am Ende Einigkeit unter den Teilnehmenden dieses ersten Fachaustausches zur Arbeit in kommunalen Jugendhilfeausschüssen: als fachliches Störelement in der kommunalen Jugendpolitik sind diese weiterhin unverzichtbar.

Rund 30 Vertreterinnen und Vertreter aus Paritätischen Mitgliedsorganisationen aus allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugend- sowie der Eingliederungshilfe, die als Vertretung freier Träger in kommunalen Jugendhilfeausschüssen wirken, waren der Einladung des Paritätischen Niedersachsen und des Paritätischen Jugendwerks gefolgt. Gemäß des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - SGB VIII stellt der JHA das zentrale Steuerungsinstrument der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort dar. In der Praxis kommt dem JHA – im Spannungsfeld zwischen Politik, Verwaltung und Stadt- bzw. Kreistag – jedoch sehr unterschiedliches Gewicht zu, wie in der Diskussion schnell deutlich wurde.

In ihrem Grußwort erinnerte Anne Günther, Abteilungsleiterin Mitgliederförderung im Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen, auch an kritische Stimmen gegenüber dem Instrument JHA und betonte die Notwendigkeit, die beteiligungsorientierten Strukturen kommunaler Jugendhilfeausschüsse aktiv zu pflegen, zu unterstützen und fachlich voranzubringen.

Gemeinsam mit Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Vormittag den Rechtsrahmen und Einflussmöglichkeiten der Mitglieder in kommunalen Jugendhilfeausschüssen. Einprägsam erläuterte Wiesner zunächst die Besonderheit des JHA als „Ort der fachpolitischen Diskussion“: entsprechend der bundesgesetzlichen Regelung ist dieser kein Ausschuss der Vertretungskörperschaft (Kreistag, Stadtrat), sondern gemeinsam mit der Verwaltung des Jugendamtes Teil der Behörde Jugendamt mit (begrenztem) Beschlussrecht. Damit befindet sich der JHA in einer „Sandwich-Position“ zwischen Verwaltung und dem Kreistag/Stadtrat. Und dann gilt es noch manche Gepflogenheiten und Praktiken, die freilich nirgendwo schriftlich niedergelegt sind, einzubeziehen.

„Eine fachlich starke Verwaltung des Jugendamts braucht einen starken Jugendhilfeausschuss“ – so lautete eine der Thesen von Norbert Struck, Jugendhilfereferent beim Paritätischen Gesamtverband. Pointiert stellte er Ansatzpunkte für eine Stärkung der JHA vor und verwies auf die Notwendigkeit reale Machtstrukturen und -prozesse auf kommunaler Ebene lesen und deuten zu können. Kontrovers diskutierten die Anwesenden unter anderem die jeweilige Entsendepraxis in die kommunalen JHA sowie Möglichkeiten zur Stärkung der kommunalen Jugendhilfeplanung.

Im abschließenden moderierten Austausch wurde deutlich, dass sich Theorie und Praxis vielerorts stark unterschieden. In der Realität bestimmt häufig die Abhängigkeit von den bereitgestellten finanziellen Mitteln die Arbeit und das Handeln in den örtlichen JHA. Das Kredo, dass die Aufgaben die Ausgaben bestimmen sollen, bleibt damit oftmals nur ein guter Vorsatz.