Stationäre Leistungen

Tages-/Nachtpflege (§ 41 SGB XI)

Das Angebot der Tagespflege kann man vielleicht am Besten mit einem Vergleich beschreiben:

  • Es ähnelt vom Umfang und Angebot her der heutigen Kindergartenbetreuung. In beiden Einrichtungen werden Menschen (Pflegebedürftige bzw. Kinder) tagsüber versorgt und qualifiziert, entsprechend ihren Fähigkeiten, pädagogisch oder therapeutisch gefördert. Die Zeit in der Tagespflege kann auch für im Einzelfall notwendige Therapiemaßnahmen im Rahmen der Krankengymnastik oder Ergotherapie genutzt werden.

Meist hat die Tagespflege einen eigenen Fahrdienst (oder organisiert diesen mit anderen Dienstleistern), so dass der Pflegebedürftige zu Hause abgeholt und wieder zurückgebracht wird.

Die Öffnungszeiten der Tagespflege liegen in der Regel zwischen 8.00 Uhr und ca. 17.00 Uhr.
Die Tagespflege kann wochenweise, aber auch Tage- oder Stundenweise besucht werden.

Die Nachtpflege ist ein wenig bekanntes, aber auch wenig genutztes Angebot. Die Einrichtungsform ist für Pflegebedürftige geeignet, die in der Nacht sehr unruhig sind und damit sehr viel Betreuung benötigen. Die Nachtpflege wäre dann für die Pflegeperson eine gute Möglichkeit, in einigen Nächten auch einmal durchzuschlafen.

Die Tagespflege kann von Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden.  Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können zwar die Tagespflegeeinrichtung besuchen, haben aber keinen Anspruch auf die von der Plfegekasse ansonsten zur Verfügung gestellten Leistungsbeträge (s. Tabelle).

 

Finanzierung

Die Tagespflege ergänzt die Pflege und Versorgung zu Hause.

Für die Tagespflege stehen Leistungen in der gleichen Höhe wie in der Ambulanten Pflege zur Verfügung.

PflegegradLeistungsbetrag
Pflegegrad 2689,- €
Pflegegrad 31.298,- €
Pflegegrad 41.612,- €
Pflegegrad 51995,- €

Folgende anderen Leistungen können ebenfalls zur Finanzierung der Tagespflege mit genutzt werden: