Pflegeversicherung

Ambulante Leistungen

Alle Leistungen rund um die Häuslichkeit

Die Ambulanten Leistungen dienen dazu, die Versorgung Zuhause (mit) sicherzustellen. Dabei ist der Begriff: "Zuhause" durchaus weiter gefaßt: Alle Orte, zum Beispiel die Wohnung der Kinder, eine Wohngemeinschaft oder ein "Betreutes Wohnen" werden als das eigene Zuhause verstanden. Nur in einem stationären Pflegeheim, einem Krankenhaus, einer Rehabilitationseinrichtung oder einer Einrichtung der Behindertenhilfe sind keine ambulanten Leistungen möglich.

Die ambulanten Leistungen lassen sich in zwei Gruppen gliedern:

1. Leistungen durch Pflegedienste und andere Dienstleistungen

2. Leistungen, die die Pflegepersonen unterstützen

  • Schulungen und Kurse
  • Pflegegeld
  • Soziale Absicherung
  • Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz
  • Familienpflegezeit

 

(Teil-)stationäre Leistungen

Von der Gesetzeslogik gehören auch die sogenannten (Teil-)stationären Leistungen der Tages-/Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege zu den Ambulanten Leistungen, weil sie helfen sollen, die dauerhafte Versorgung im Pflegeheim zu vermeiden oder hinauszuzögern. Da die Teilstationären Leistungen aber genau so finanziert werden wie die Versorgung im Pflegeheim, haben wir diese Leistungen unter den Stationären Leistungen zusammen gefasst.

Wohngemeinschaftszuschlag

Pflegebedürftige in ambulanten Wohngemeinschaften können weitere Leistungen durch den Wohngemeinschaftszuschlag nach § 38a zusätzlich finanziert bekommen.